Stand: 07.12.2106
Die Ziele der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz sind ambitioniert. Diese Tatsache wurde mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) nochmals bekräftigt.
Um die rationelle und sparsame Energieverwendung in den Querschnittstechnologien zu fördern, wurde ein Energieeffizienzfonds aufgelegt. Mit dessen Hilfe sollen die vorhandenen Einsparpotenziale gehoben werden.
Die aktuelle Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm wird bis Ende 2019 fortgeführt.
Durchgeführt und betreut wird das Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die entsprechenden Anträge müssen vor der jeweiligen Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen beim BAFA eingehen.
Antragsberechtigt sind laut Richtlinie:
Unternehmen aller Größenklassen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Energiedienstleister (Contractoren) sind förderfähig.
Fördergegenstand:
Es gibt zwei unterschiedliche Förderstränge zur Förderung von Querschnittstechnologien. Es wird unterschieden in Einzelmaßnahmen und Optimierung technischer Systeme.
Einzelmaßnahmen
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
- Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
- Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen
- Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen
Die neuen QST müssen bestimmte technische Effizienzkriterien erföllen, um förderfähig zu sein. die Kriterien sind im Merkblatt (Kapitel 6) genauer beschrieben.
Optimierung technischer Systeme
Anhand eines unternehmensindividuellen Energiekonzeptes wird der Einsatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, gefördert.
In diesem Rahmen förderfähige Querschnittstechnologien:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Raumlufttechnische Anlagen
- Druckluftsysteme
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung bzw. Abwärmenutzungsanlagen
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
Die Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn mit dem Einsatz von hocheffizienten QST eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem "Ist-Zustand" erzielt wird.
Bei Neuanschaffungen erfolgt der Effizienznachweis über die Effizienzkriterien der Einzelmaßnahmen. Weitere Informationen sind im Merkblatt der BAFA enthalten.
Art und Höhe der Förderung
Einzelmaßnahmen sowie Optimierung technischer Systeme können sowohl nach der Regelung der De-minimis-Verordnung als auch nach Artikel 38 der AGVO gefördert werden. Wichtig Optimierung technischer Systeme bei großen Unternehmen können nur nach Art. 38 AGVO gefördert werden.
- De-minimis-Regelung:
Die Gesamtsumme der Fördermittel aus diesem und anderen Förderprogrammen, die das begünstigte Unternehmen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren erhalten hat, darf nicht mehr als 200.000 € betragen. - Art. 38 AGVO:
Nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen und Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union sind nur die mit der Verbesserung der Energieeffizienz zusammenhängenden Investitionsmehrkosten gefördert werden.
Für weitere Informationen > Merkblatt der BAFA
Die Höhe der Förderung:
Einzelmaßnahme | Optimierung technischer Systeme | |
Max. Förderung je Vorhaben | 30.000 € | 100.000 € (150.000 € bei ind. Pumpensystemen) |
Höhe der Zuwendung | 30 % KMU / 20 % übrige U. der Netto-Investitionskosten | 30 % KMU / 20 % übrige U. der Netto-Investitionskosten |
Anrechenbare Nebenkosten | 30 % der Netto-Investitionskosten | 30 % der Netto-Investitionskosten |
Förderung Beratungsleistung | - | 60 % der förderfähigen Beratungskosten (max. 3.000 €) |
Zur exemplarischen Darstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben und zur Berechnung der Förderhöhe nachfolgend ein Berechnungsbeispiel der BAFA für die Optimierung technischer Systeme:
Ein kleines oder mittleres Unternehmen investiert 30.000 Euro in hocheffiziente Querschnittstechnologien. In diesem Fall sind Nebenkosten für Planung und Installation bis zu einer Höhe von 9.000 Euro (30% von 30.000) förderfähig. Hierzu finden Sie in der nachstehenden Tabelle fiktive Beispiele:
Fall 1 |
Fall 2 | Fall 3 |
|
Netto-Investitionskosten | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Ausgabenplanung und Installation | 2.000 € | 15.000 € | 15.000 € |
Beratungskosten | 0 | 0 | 7.000 € |
Förderfähige Ausgaben (ohne Beratungskosten) | 32.000 € | 39.000 € | 39.000 € |
Fördersumme (KMU = 30 %) | 9.600 € | 11.700 € | 14.700 € (11.700 € + 3.000 € für Beratung) 1 |
1) 60 % von 7.000 € jedoch max. 3.000 €
Ansprechpartner:
Querschnittstechnologien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Energieaudit, Querschnittstechnologien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908 - 1883
Nähere Informationen finden Sie hier: