München, den 24. Januar 2014
Das Bundeskabinett hat am 22. Januar 2014 den von Bundesminister Gabriel vorgelegten Eckpunkten zur Novellierung des EEG zugestimmt.
In dem Eckpunktpapier zur EEG-Novelle heißt es, dass zukünftig "im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird". Bisher ist der Verbrauch von eigenerzeugten Strom von der EEG-Umlage, die im Jahr 2014 bei 6,24 Cent/kWh liegt, befreit. Mit der EEG-Novelle würde diese Eigenstromprivilegierung wegfallen.
Alle neuen Eigenstromerzeuger sollen demnach mit einer Mindestumlage an der Grundfinanzierung des EEG beteiligt werden. Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen solle jedoch gewahrt werden und kleine Anlagen werden mit einer Bagatellgrenze geschützt.
Die konkrete Ausgestaltung der EEG-Novelle in der Anlage zum Eckpunktpapier kann jedoch erhebliche Auswirkung auf die Amortisationszeiten von PV- und KWK-Anlagen mit dem Zweck des Eigenverbrauchs haben.
In der Anlage des Eckpunktepapiers heißt es:
- Neue KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom 70% der EEG-Umlage zahlen – das sind für das Jahr 2014 dann 4,37 Cent/kWh. Bei einer zukünftig steigenden EEG-Umlage wird dieser Betrag entsprechend ansteigen.
- Bestehende KWK-Anlagen und EE-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom ab Inkrafttreten des neuen EEG (voraussichtlich August 2014) die Differenz aus der aktuellen EEG-Umlage und der EEG-Umlage des Jahres 2013 (5,28 Ct/kWh) entrichten. Im Jahr 2014 müssen demnach 0,96 Cent/kWh gezahlt werden. Bei einer zukünftig steigenden EEG-Umlage wird dieser Betrag entsprechend ansteigen.
- Die Bagatellgrenze (EEG-Umlagebefreiung) gilt für Neu- und Alt-Anlagen lediglich bis 10 kW elektrischer Leistung und dann auch nur für die ersten 10.000 kWh.
Die FfE hat hierzu weiterführende Berechnungen durchgeführt: