Stand: 20.12.2016
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt objektive und unabhängige Beratung für Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zum Energiespar-Contracting. In einem ersten Schritt wird der Liegenschaftsbestand bzw. das Unternehmen auf Contracting-geeignete Effizienzmaßnahmen überprüft, um in einem weiteren Schritt die Umsetzung des Energiespar-Contractings durch einen Experten zu begleiten.
Im Einzelnen werden gefördert:
- Orientierungsberatung: Erstanalyse der vorhandenen Immobilien, Liegenschaften oder Anlagen und Entwicklung von Handlungsempfehlung für das Energiespar-Contracting und das Energieliefer-Contracting,
- Umsetzungsberatung: Beratung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contractings,
- Ausschreibungsberatung: Beratung zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für eine öffentliche Ausschreibung.
Voraussetzungen:
- Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein.
- Die Energiekosten sollen wenigstens 100.000 EUR pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer betragen.
- Der Projektentwickler muss über die erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikation verfügen, objektiv beraten und vom BAFA als Berater zugelassen sein.
- Mit der Beratung durch den Projektentwickler darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen worden sein.
- Für die einzelnen Beratungsarten gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien, Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie der Bund, die Länder und ihre Einrichtungen.
Unternehmen können folgende Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für die
- Orientierungsberatung: 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 2.000 EUR,
- Umsetzungsberatung: bei Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen in mehrheitlich kommunalem Eigentum, gemeinnützigen Organisationen und Religionsgemeinschaften 50 % der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 12.500 EUR, und bei Unternehmen in mehrheitlichem Privateigentum 30 % der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 EUR,
- Ausschreibungsberatung: 30 % der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 2.000 EUR.
Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung Mittelstand, Energieaudit
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-2553
Nähere Informationen finden Sie hier: