22.04.2020

Carbon Footprints von Unternehmen – Konkretisierung mithilfe einer differenzierten Emissionsbilanzierung

Wesentliche Ziele der Bilanzierung von Emissionen durch Unternehmen können, neben der Bestimmung des CO2-Fußabdrucks, dessen Offenlegung im Rahmen von Programmen wie dem „Carbon Disclosure Project (CDP)“, die Nachverfolgung von Maßnahmen zur Emissionseinsparung sowie der Vergleich mit anderen Unternehmen sein. Hierbei liegt der Fokus der Emissionsbilanz auf der Organisationsebene (engl. „Corporate Carbon Footprint“) und somit auf dem Unternehmen bzw. einem Standort. Dies steht im Kontrast zu der Ökobilanzierung (engl. „Life Cycle Assessment“) bzw. dem „Product Carbon Footprint“, womit die Bewertung der Umweltwirkungen bzw. des CO2-Fußabdruckes von Produkten oder Dienstleistungen vorgenommen wird.

Die Erstellung von Emissionsbilanzen für Unternehmen werden in Dokumenten wie dem „GHG Protocol“ und der ISO-Norm 14064, welche sich am „GHG Protocol“ orientiert, geregelt. Diese Normen und Protokolle geben beispielsweise vor, dass bei der Darstellung der Emissionsbilanz klare Angaben zu den betrachteten Systemgrenzen (Standort/Unternehmen/inklusive oder exklusive Subunternehmer vor Ort), den Bilanzgrenzen (betrachtete Emissionsarten bzw. „Scopes“) und den verwendeten Emissionsfaktoren gemacht werden müssen. Dabei wird mindestens die Berücksichtigung der Treibhausgas (THG)-Emissionen gemäß Scope 1 (direkte im Unternehmen/am Standort entstehende Emissionen) und Scope 2 (indirekte Emissionen für den Bezug von Strom, Dampf, Wärme und Kälte) gefordert. Der Einbezug von Scope 3-Emissionen (weitere indirekte Emissionen, die beispielsweise durch die Bereitstellung von Gütern, Materialien und Brennstoffen entstehen) ist hingegen optional.

Die genannten Protokolle und Normen geben einen grundsätzlichen Rahmen für die Bilanzierung vor. Dabei genügt die Nutzung eines „Top-down“-Ansatzes, wobei der jeweilige Energieverbrauch mit dem entsprechenden Emissionsfaktor multipliziert wird. Um die Emissionsbilanz auch für die Ermittlung von „Hot-Spots“, die Identifikation und Bewertung von THG-Verminderungsmaßnahmen sowie die Ableitung einer Dekarbonisierungsstrategie verwenden zu können, ist jedoch die Ausarbeitung einer differenzierten Emissionsbilanz notwendig.

Daher hat die FfE ein schrittweises Vorgehen entwickelt, mit welchem die Erstellung einer differenzierten Emissionsbilanz strukturiert aufgezeigt wird und dessen Ergebnis die Ableitung konkreter THG-Verminderungsmaßnahmen ermöglicht. Abbildung 1 fasst die Schritte dieses Ansatzes zusammen, eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens erscheint zeitnah in der BWK 06/20.

Abbildung 1: Schrittweises Vorgehen bei der Erstellung einer differenzierten Emissionsbilanz und der Ableitung von Maßnahmen zur THG-Einsparung

Wie Schritt 3 in Abbildung 1 beschreibt, ist hierfür die Bereitstellung von Energieverbrauchsdaten nach Anwendungsbereich notwendig. Diese sollte in den Unternehmen, für die ein Energieaudit gemäß DIN 16247 durchgeführt wurde oder eine energetische Bewertung gemäß ISO 50001 erfolgt ist, bereits vorliegen. Mithilfe dieses Vorgehens kann schließlich die in Abbildung 2 festgehaltene differenzierte Emissionsbilanz erarbeitet werden.

Abbildung 2: Beispiel für eine nach Anwendungen und Energieträgern differenzierte Emissionsbilanz eines Unternehmens