Abgabefrist bei Energieaudits
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Durch immer neue und strengere gesetzliche Anforderungen, wie beispielsweise das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Deutschland oder das Energieeffizienzgesetz in Österreich, ergeben sich für eine Vielzahl von Unternehmen neue Herausforderungen im Bereich Energiemanagement bzw. Energieeffizienz.
So stellt etwa die ab dem Jahr 2015 von der EU in der EU-Energieeffizienzrichtlinie geforderte Zertifizierung nach ISO 50001 bzw. EMAS oder die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 große Unternehmen1 vor finanzielle und vor allem organisatorische Herausforderungen.
Individuelle Energieaudits / Initialberatungen
In diesem Zusammenhang bietet die FfE GmbH neben der Betreuung von ganzen Energieeffizienz-Netzwerken (LEEN) umfangreiche individuelle Energieaudits (Initialberatungen nach LEEN-Standard) für Unternehmen an, welche den Anforderungen an die jeweilige Gesetzgebung entsprechen. Zudem werden Sie unabhängig von der Größe des Unternehmens bei allen technischen Anforderungen zur Einführung eines Energiemanagementsystems begleitet und unterstützt.
Basis des Energieaudits ist ein zuvor von Seiten der FfE zu Verfügung gestellter Excel-basierter Fragebogen, in welchem die wichtigsten Basisinformationen der energetischen Infrastruktur abgefragt werden. Auf Basis des Fragebogens, weiterer technischer Unterlagen zu den Anlagen, eines Fachgesprächs sowie einer umfassenden Betriebsbegehung vor Ort wird der energetische Ist-Zustand des Standorts in einem detaillierten Bericht festgehalten. Hierbei werden unter anderem die Energieträger auf die verschiedenen Anwendungsbereiche (bspw. Druckluft, Beleuchtung, Raumwärme, Prozesskälte etc.) aufgeteilt. Des Weiteren werden spezifische Kennzahlen ermittelt und analysiert sowie Lastganganalysen (wenn möglich bis auf Technologieebene) durchgeführt.
Zudem erfolgt ggf. eine Differenzierung des Endenergieverbrauchs nach den drei Bereichen Gebäude, Transport und Prozesse.
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Abb. 1: Beispiele zur Lastgang-Analyse und Verbrauchsdarstellung |
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Im Zuge der Erstellung des 40- bis 60-seitigen Auditberichts werden außerdem Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei den verschiedenen eingesetzten Querschnittstechnologien (z.B. Wärme, Lüftung, Druckluft etc.) und – soweit möglich – den vorhandenen Produktionsprozessen identifiziert. Hierbei werden insbesondere auch die bereits von Seiten des Unternehmens angedachten oder geplanten Maßnahmen berücksichtigt. Für einen Großteil der Maßnahmen werden bereits Berechnungen hinsichtlich des Einsparpotenzials und des Investitionsaufwands getätigt. Teil des Berichts ist somit ein detaillierter Maßnahmenüberblick, in welchem alle Maßnahmen energetisch, ökologisch und ökonomisch bewertet und anschließend priorisiert werden. Jede der identifizierten Maßnahmen enthält bereits Vorschläge zur Umsetzung nach dem Stand der Technik, so dass die Maßnahmenrealisierung deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt.
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Abb. 2: Beispiele der Darstellung von Maßnahmen im Bericht |
Ergebnisse des Energieaudits
- Datenerhebungsbogen (Excel-Format, LEEN-Standard)
- Gesetzeskonformer Energieauditbericht (Deutschland und Österreich) inkl. detaillierter energetischer Ist-Zustandsanalyse
- Maßnahmenüberblick inkl. detaillierter Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Lebenszykluskostenanalyse) und umsetzungsorientierter Beschreibung bzw. Simulation
Falls in Ihrem Unternehmen die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 geplant ist, stellt ein Energieaudit nach LEEN-Standard bereits die ideale Basis dar. So bestätigt die Konformitätsbescheinigung durch den TÜV Rheinland, dass die im Rahmen des Energieaudits eingesetzten Unterlagen bereits einen Großteil der technischen Anforderungen zur Einführung der ISO 50001 abdecken. Hinsichtlich der Umsetzung aller geforderten organisatorischen Maßnahmen unterstützen wir Sie ebenfalls gerne.
1 Gilt nicht für KMU nach der europäischen Definition
Beispielprojekte der FfE:
Weitere Informationen:
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